logo-schrift-drk
blockHeaderEditIcon

DRK - Zentren für Gesundheit und Familie

slider-aktuelles
blockHeaderEditIcon
ueberschrift-cc
blockHeaderEditIcon

Neuigkeiten aus den DRK-Zentren für Gesundheit und Familie

Mutter-Vater-Kind-Kur : MGW - Corona - Mutter-Kind-Kliniken
02.03.2022 08:36 ( 791 x gelesen )

Müttergenesungswerk fordert lückenlose Fortzahlung der Ausgleichszahlungen 

Ohne Corona-Unterstützung sind die Mutter-Kind-Kliniken am Ende


Berlin, 28.2.2022 Zum wiederholten Mal in der Covid-19-Pandemie fürchten die Vorsorge- und Rehabilitationskliniken im Müttergenesungswerk (MGW) um ihre Zukunft. Wieder geht es um coronabedingte Ausgleichszahlungen, auf die die Kliniken im MGW aufgrund der wirtschaftlichen Ausfälle durch Minderbelegung sowie entstandene Mehrkosten für Testpflicht und Hygieneregelungen zwingend angewiesen sind. Am 19.3.2022 enden diese Vergütungsanpassungen. Unklar bleibt, ob diese verlängert werden.

Das Müttergenesungswerk wendet sich in einer Stellungnahme an die Bundesregierung und fordert:
Solange die Kliniken weiterhin pandemiebedingt nur eingeschränkt arbeiten können, brauchen sie unbedingt Unterstützung.



Die Rückkehr in einen Alltag wie vor der Pandemie ist für die Vorsorge- und Rehakliniken
im Müttergenesungswerk nicht in Sicht. Corona bestimmt immer noch den Klinikalltag.
Die Folgen treffen die Kliniken wie auch Kurteilnehmer*innen schwer: „Derzeit
gibt es in den Kureinrichtungen wie überall viele positiv getestete Patient*innen
und Kinder, die entweder abreisen müssen oder ihre Kur erst gar nicht antreten können“,
erklärt die Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks Yvonne Bovermann.
Oft seien am Ende eines Kurdurchganges von einer Kurgruppe nur noch 25 Prozent
der Teilnehmer*innen vor Ort. Die wirtschaftliche Situation der Kliniken verschlechtert
sich dadurch dramatisch. Allein die Umsetzung der Hygienekonzepte ist für sie
aufwändig und teuer. „Unsere gemeinnützigen Kliniken können diesen Corona-Mehraufwand
nicht alleine stemmen. Eine lückenlose Fortführung der Ausgleichszahlungen
nach dem 19. März stellt für die ohnehin schon unterfinanzierten Kureinrichtungen
das Überleben sicher. Eine Verlängerung der Maßnahmen mindestens bis zum
Ende des Jahres ist unbedingt geboten. Schließlich geht niemand davon aus, dass es
ab dem 20. März keine Corona-Infektionen mehr gibt. Ohne Hilfe schaffen die Kliniken
das nicht!“, betont Bovermann.


Die Kliniken jetzt im Stich zu lassen, bedeutet in der Konsequenz auch Mütter, Väter
und pflegende Angehörige im Stich zu lassen. Der Bedarf nach Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen
steigt derzeit rapide an. Die Reserven der Menschen, die sich um Kinder
und Pflegebedürftige kümmern, sind aufgebraucht. Die Berichte aus den Kliniken
zeigen deutlich, dass die anreisenden Mütter und Väter schwerer erkrankt sind und
erheblich mehr Zeit benötigen als vor der Pandemie, um wieder zu Kräften zu kommen.
Ohne die Ausgleichzahlungen werden die Kliniken im Müttergenesungswerk ihr
Angebot jedoch nicht aufrechterhalten können.


Die Kliniken müssen maximal darin unterstützt werden, ihre Leistungen für Mütter und
Väter, deren Kinder sowie pflegende Angehörige, jetzt und in Zukunft anzubieten. „Es
ist keine Option, ab dem 20. März 2022 erstmal abzuwarten, wie sich die Lage entwickelt“,
betont Bovermann. Da die Ausgleichszahlungen nur dann ausgezahlt werden,
wenn coronabedingt ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, ist die Fortführung der bestehenden
Regelungen spezifisch und gerechtfertigt. „Im Grunde brauchen wir nicht
nur die Fortführung der Schutzmaßnahmen. Wir brauchen eine konzertierte Aktion,
um die Gesundheit der Sorgearbeitenden, der Mütter, Väter und Pflegenden,
wiederherzustellen und zu stärken. Dazu gehören ein Ausbau der Kurplätze in den
Vorsorge- und Rehakliniken, die Absicherung der Beratungsstellen sowie gesetzliche
Maßnahmen, die den Zugang zu Kurmaßnahmen für alle Betroffenen erleichtern“, so
Bovermann. Es besteht dringender Handlungsbedarf – nicht erst seit der Corona-Pandemie.
Hier die „Stellungnahme zur Verlängerung der Corona-Vergütungsanpassungen“
downloaden.


Weitere Informationen und Kontakt:
Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Rebekka Rupprecht
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Tel.: 030 330029-0
Fax: 030 330029-20
presse@muettergenesungswerk.de
www.muettergenesungswerk.de
Facebook: @muettergenesungswerk
Instagram: @muettergenesungswerk_mgw
Twitter: @mgw_berlin
LinkedIn: müttergenesungswerk
Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE13 7002 0500 0008 8555 04 oder online:
www.muettergenesungswerk.de/spenden


Zurück Druckoptimierte Version Diesen Artikel weiterempfehlen... Druckoptimierte Version
abo-newsletter
blockHeaderEditIcon
Newsletter abonnieren

block-beratung-reservierung
blockHeaderEditIcon
Beratung & Reservierung

Unsere Beratungsstelle der DRK-Kur und Reha gGmbH in Kiel

  • berät Sie bei der Auswahl der geeigneten Klinik
  • unterstützt Sie bei der Beantragung Ihrer Kur
  • beantwortet gern Ihre Fragen zur Mutter-/Vater-Kind-Kur

Susann Döring-Knutzen / Maren Claussen / Anne Tetzlaff

belegungsdisposition-zgf@drk-sh.de

Telefonsprechzeiten

Mo - Do von 9 - 12 Uhr und 13.30 - 16 Uhr / Fr von 9 - 13 Uhr

0431 / 5707-530  oder 04522 / 804-250

          Free 0800 / 664 56 91

 

mobile-menu
blockHeaderEditIcon
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
Geben Sie bitte eine gültige Postleitzahl ein.
Geben Sie bitte eine gültige Telefonnummer ein.
Bitte korrigieren Sie dieses Feld.
Bitte Vorname und Nachname eingeben.
*