Schritt 1: Ärztliche Atteste einholen
Mutter bzw. Vater und Kinder – also alle Personen, die an der Kur teilnehmen möchten – benötigen ein eigenes ärztliches Attest. Daher führt Sie der erste Weg zu Ihrem Hausarzt. Nachdem Sie Ihre Beschwerden, Belastungsfaktoren und Gesundheitsstörungen besprochen haben, stellt Ihr Arzt ein Attest für Sie aus, aus dem die Notwendigkeit einer Mutter- oder Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme nach § 24 SGB V hervorgeht.
Atteste für die Mutter bzw. den Vater füllt der Hausarzt aus. Atteste für die Kinder werden vom Kinderarzt ausgefüllt. Sind die Kinder beim Hausarzt in Behandlung, kann dieser das Attest ausstellen.
Alle mit aufzunehmenden Kinder sind auf dem Verordnungsformular ‚VORSORGE‘ mit aufzuführen. Ergänzend zur Vorsorge-Verordnung der Mutter/ des Vaters ist das ‚Ärztliche Attest Kind‘ immer dann auszufüllen, wenn beim Kind Gesundheitsprobleme vorliegen. Dazu gehören auch psychische Auffälligkeiten ebenso wie z.B. Behinderungen, Entwicklungsverzögerungen oder andere Faktoren, die als Information für die Klinik oder für die Klinikzuweisung wichtig sind. Begleitkinder benötigen ebenfalls ein Attest aus dem hervorgeht, dass eine Trennung für die Dauer der stationären Kur nicht zumutbar ist. Sind oder waren Sie und/ oder Ihr Kind bei weiteren Fachärzten in Behandlung, lassen Sie sich von diesen ebenfalls formlose Atteste erstellen.