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Mutter-Kind-Kuren & Vater-Kind-Kuren an der Nordsee und nahe der Ostsee

Mutter-Vater-Kind-Kur : Mutter-Kind-Kuren: Forderungen Müttergenesungswerk an die Politik
02.11.2021 10:03 ( 1251 x gelesen )

Sechs Forderungen des Müttergenesungswerks für den Koalitionsvertrag 

Gesundheit von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen politisch in den Fokus stellen 

Berlin, 1.11.2021. Das Müttergenesungswerk (MGW) appelliert an die Parteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP, die gesundheitlichen Bedürfnisse von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen
im Koalitionsvertrag zu berücksichtigen
und darin zu verankern.

Als Dachorganisation und bundesweite Interessenvertretung für die Gesundheit von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen fordert das MGW im Einzelnen:

  1. Nationales Gesundheitsziel „Gesundheit der Sorge-Verantwortlichen" erarbeiten
  2. Vor- und nachstationäre Beratung durch Finanzierung der Beratungsstellen sicherstellen
  3. Wunsch- und Wahlrecht der Patient*innen stärken
  4. Patient*innenrechte stärken durch verbindliche ärztliche Verordnung
  5. Pflegenden Angehörigen Zugang zu Vorsorgemaßnahmen erleichtern
  6. Finanzierungsgrundlage der Kliniken für Vorsorge- und Rehamaßnahmen verbessern


Presseinformation
Sechs Forderungen des Müttergenesungswerks für den Koalitionsvertrag
Gesundheit von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen politisch in den Fokus stellen


Berlin, 1.11.2021. Das Müttergenesungswerk appelliert an die Parteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP, die gesundheitlichen Bedürfnisse von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen
im Koalitionsvertrag zu berücksichtigen und darin zu verankern.

Der Druck auf Mütter, Väter und Personen, die ihre pflegebedürftigen Angehörigen versorgen,
ist enorm. Mehrfachbelastungen und hohe Anforderungen führen häufig zu Gesundheitsstörungen
und Erkrankungen. Laut einer Studie sind rund 24 Prozent aller Mütter und 14
Prozent aller Väter kurbedürftig. Versorgen Eltern ein Kind mit Behinderungen, sind sogar
drei Viertel der Mütter und Väter kurbedürftig.

Die neue Regierung muss den Gesundheitsschutz dieser Personengruppen im Koalitionsvertrag
verankern, um ein verlässliches Netzwerk an gesundheitserhaltenden und -fördernden
Angeboten und Maßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige sicherzustellen.
“Menschen, die Care-Arbeit in den Familien leisten, sind gesellschaftlich unverzichtbar”, betont
Yvonne Bovermann, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks. „Um weitergehende
gesundheitliche Folgen zu verhindern oder zumindest zu verringern, müssen die Belastungen
ausgeglichen werden.” Hierzu gehört, den Zugang zu Vorsorge- und Reha-Maßnahmen für
Mütter, Väter und pflegende Angehörige sicherzustellen und zu erleichtern, die Kliniken und
Beratungsstellen finanziell abzusichern und die Rechte der Patient*innen zu stärken.

Das Müttergenesungswerk als Dachorganisation und bundesweite Interessenvertretung für
die Gesundheit von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen fordert im Einzelnen:

1. Nationales Gesundheitsziel „Gesundheit der Sorge-Verantwortlichen – Mütter, Väter und
pflegende Angehörige“ erarbeiten

Die Gesundheit und das Wohlbefinden von Müttern, Vätern und Pflegenden ist in den bestehenden
Nationalen Gesundheitszielen bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Die
Entwicklung eines Gesundheitsziels „Gesundheit der Sorge-Verantwortlichen – Mütter,
Väter und pflegende Angehörige“ ist aus diesem Grund notwendig, um entsprechende
Empfehlungen und Maßnahmen zu entwickeln und die Beteiligten zur Umsetzung zu verpflichten.
Zudem wird die Anerkennung der Bedeutung der Zielgruppe und ihrer Bedürfnisse
bei den politischen Entscheidungsträger*innen signalisiert.

2. Vor- und nachstationäre Beratung durch Finanzierung der Beratungsstellen sicherstellen
Die nachhaltige Wirkung der stationären medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
für Mütter, Väter und pflegende Angehörige wird maßgeblich durch ein
niedrigschwelliges Beratungsangebot vor und nach der Kur gewährleistet. Die Finanzierung
dieser Leistung ist bisher nicht sichergestellt und führt zu einem Rückgang der Zahl
der Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbände und damit der vorhandenen Beratungskapazitäten.
Die Folgen sind ein erschwerter Zugang zu einer Kurmaßnahme für
Mütter, Väter und Pflegende sowie eine verminderte Langzeitwirkung der Maßnahme
aufgrund fehlender Nachsorgeangebote. Eine gesetzlich geregelte Finanzierung durch
die Krankenkassen ist deshalb dringend erforderlich.

3. Wunsch- und Wahlrecht der Patient*innen stärken
Mütter, Väter und pflegende Angehörige haben bei medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
das Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Klinik (§ 8 SGB
IX). Es ist jedoch gängige Praxis bei den Krankenkassen, die Auswahl auf wenige Kliniken
zu beschränken, ohne zum Wunsch- und Wahlrecht zu beraten. Die Berücksichtigung besonderer
Lebenssituationen und Bedürfnisse der Versicherten bei der Einrichtungsauswahl
ist ebenso wie die Abstimmung auf individuelle Bedarfe jedoch zentral für die
erforderliche Compliance und damit den Erfolg der angestrebten Kurmaßnahme. Es ist
erforderlich, dass der Gesetzgeber mit Nachdruck darauf hinwirkt, dass der Anspruch aus
§ 8 SBG IX vollständige Berücksichtigung findet.

4. Patient*innenrechte stärken durch verbindliche ärztliche Verordnung
Weiterhin können Krankenkassen über die Bewilligung der Verordnungen von Vorsorgeund
Rehamaßnahmen entscheiden. Die Zahl der erfolgreichen Widersprüche gegen die
Ablehnungsbescheide zeigt, dass die Ablehnungen meistens nicht ausreichend begründet
sind. Um den Zugang zu den Kurmaßnahmen zu erleichtern, sollen die Verordnungen
der Ärzt*innen verbindlich sein und Krankenversicherungen nur aufgrund eines Gutachtens
des MDK davon abweichen.

5. Pflegenden Angehörigen Zugang zu Vorsorgemaßnahmen erleichtern
Pflegende Angehörige müssen wie Mütter und Väter direkten Zugang zu stationären medizinischen
Vorsorgemaßnahmen haben. Der Vorrang ambulanter Maßnahmen ist nicht
sachgerecht. Wie bei der Regelung für die medizinische Vorsorge für Mütter und Väter,
die sich in der Praxis bewährt hat, sollte ein frühzeitiger und niedrigschwelliger Zugang
zur stationären Kurmaßnahme durch die Aufhebung des Grundsatzes “ambulant vor stationär”
sichergestellt werden. Aufgrund der hohen Belastungen im Alltag der pflegenden
Angehörigen benötigen diese stationäre Vorsorgeleistungen fernab der täglichen Pflegesituation.

6. Finanzierungsgrundlage der Kliniken für Vorsorge- und Rehamaßnahmen verbessern
Kliniken, die Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende
Angehörige anbieten, werden derzeit nicht leistungsgerecht vergütet. Die Tagessätze
entsprechen nur etwa zwei Drittel der Tagessätze für allgemeine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
(InterVal GmbH; BIAG GmBH, Hrsg. 2021, S. 187). Die Umsetzung
der im Gesetz zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und Rehabilitation
(IPReG) geforderten Verpflichtung zu Verhandlungen zwischen Leistungserbringern und
Kostenträgern sollte von den politischen Entscheidungsträger*innen beobachtet werden,
um bei Bedarf weitere Steuerungsmaßnahmen gesetzlich festzulegen.


Weitere Informationen und Kontakt:
Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Rebekka Rupprecht
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Tel.: 030 330029-0
Fax: 030 330029-20
presse@muettergenesungswerk.de
www.muettergenesungswerk.de
Facebook: @muettergenesungswerk
Instagram: @muettergenesungswerk_mgw
Twitter: @mgw_berlin
LinkedIn: müttergenesungswerk
Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE13 7002 0500 0008 8555 04 oder online:
www.muettergenesungswerk.de/spenden


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