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Mutter-Kind-Kuren & Vater-Kind-Kuren an der Nordsee und nahe der Ostsee

Mutter-Vater-Kind-Kur : Mutter-Vater-Kind-Kur: Rettungsschirm
14.09.2020 10:48 ( 1161 x gelesen )

Müttergenesungswerk fordert Verlängerung des Rettungsschirms                   

Berlin, 10. September 2020. Vor allem Mütter und Kinder waren auf Grund des Corona bedingten Lockdowns hohen familiären Belastungen ausgesetzt, aber auch Väter und pflegende Angehörige. Der Bedarf an stationären Kurmaßnahmen ist sehr hoch. Seit längerer Zeit konnten trotz hoher Nachfrage keine stationären Kurmaßnahmen durchgeführt werden. Inzwischen haben die vom Müttergenesungswerk anerkannten medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationskliniken wieder die Versorgung aufgenommen, viele immer noch mit eingeschränkter Auslastung. Eine Verlängerung des „Rettungsschirms“ für die Vorsorge- und Rehabilitationskliniken ist deshalb dringend erforderlich – denn deren finanzielle Situation ist unsicher und existenzbedrohend. Das betrifft dann auch tausende kurbedürftige Mütter mit erheblichen gesundheitlichen Problemen, die keine Kurmaßnahme antreten könnten.

Weitere interessante Meldungen des MGW unter: www.muettergenesungswerk.de/blog/artikel/muetteralltag-mit-corona



Kliniken existenzbedroht

Eine Vollauslastung ist unter den vor Ort geltenden Abstands- und Hygieneanforderungen für Kliniken derzeit nicht möglich. Gruppengrößen müssen reduziert, Quarantänebereiche freigehalten werden und die Belegung ist nur bedingt steuerbar. Aufgrund von Krankheitssymptomen oder erforderlichen Quarantänezeiten werden Anreisen kurzfristig abgesagt. Doch die derzeitig ansteigenden Infektionszahlen zeigen, dass die Krise nicht vorbei ist und das Infektionsgeschehen wieder zunimmt. „Die geringere Belegung sorgt schon jetzt für teils erhebliche Mindereinnahmen, die nicht von den Kliniken selbst kompensiert werden können“, so Svenja Stadler, MdB und Kuratoriumsvorsitzende. Im Gesetz ist die Verlängerung des Rettungsschirms bereits angelegt. Das Müttergenesungswerk fordert eindringlich, diese Regelung umzusetzen und die Frist für die Ausgleichszahlungen vom 30.9.2020 um sechs Monate auf den 31.3.2021 zu verlängern. Denn Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige sind dringend erforderlich und das Angebot muss langfristig erhalten bleiben.


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